Wie funktioniert eine Indexmiete?
Eine Indexmiete im Sinne des § 557b BGB ist eine Miete, die durch Vereinbarung im Mietvertrag an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt wird. Steigt der Index zwischen zwei Stichtagen um beispielsweise 8 Prozent, darf die Kaltmiete um denselben Prozentsatz angehoben werden.
Neue Kaltmiete = Alte Kaltmiete × (VPI neu ÷ VPI alt)
Beispiel: Die Kaltmiete liegt bei 800 Euro, der VPI ist seit der letzten Anpassung von 110,3 auf 119,2 gestiegen (Basis 2020 = 100). Die zulässige neue Kaltmiete beträgt 800 × (119,2 ÷ 110,3) = 864,57 Euro, gerundet 864,57 Euro. Das sind 8,07 Prozent Erhöhung in einem Schritt, was bei klassischer Vergleichsmiete an der Kappungsgrenze scheitern würde, bei Indexmiete aber zulässig ist.
Indexierung wirkt in beide Richtungen. Fällt der VPI, kann der Mieter eine Senkung verlangen. In der Praxis ist das selten, weil der VPI langfristig steigt, aber kurze Deflationsphasen wie 2020 zeigen, dass es theoretisch passieren kann.