Mieterhöhung · Rechner

Indexmiete Rechner.

Mit dem Indexmiete-Rechner berechnen Sie die zulässige Kaltmiete nach § 557b BGB, wenn im Mietvertrag eine Indexmiete-Klausel vereinbart ist. Grundlage ist der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. Mit 12-Monats-Regel, Jahresmehrbetrag und €/m²-Anzeige.

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Letzte Anpassung

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Verbraucherpreisindex (VPI)

destatis.de ↗

Seit 2023 liegt die Indexreihe auf Basis 2020 = 100 vor. Ältere Verträge referenzieren oft die Basis 2015 = 100 oder 2010 = 100 — in diesem Fall die aktuelle Reihe auf die Vertrags-Basis umrechnen (Destatis-Umrechnungstabelle).

Ergebnis

Indexanpassung

Neue Kaltmiete
nach Indexanpassung
921,46 €/ Monat
Bisherige Kaltmiete850,00 € / Mo
Monatliche Differenz+71,46 €
Steigerung
gesamt
8,41 %
Jahresmehrbetrag
12 Monate
858 €
Kaltmiete pro m² vorher11,33 € / m²
Kaltmiete pro m² nachher12,29 € / m²
Zeit seit letzter Anpassung41 Monate
Frühestens nächste AnpassungJanuar 2024
Steigerung p.a.2,39 %
Gilt nur bei vertraglich vereinbarter Indexmiete. Schriftliche Erklärung nötig — wirksam ab übernächstem Monat nach Zugang beim Mieter.
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Annahmen

Womit der Rechner arbeitet.

Rechtliche Rahmen aus § 557b BGB als Grundlage. Konzepte und Erklärungen finden Sie im verlinkten Leitfaden.

Grundlage § 557b BGB
Indexmiete-Klausel muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein. Ohne Klausel keine Indexierung möglich.
Indexierung der Nettokaltmiete
Indexiert wird ausschließlich die Nettokaltmiete. Betriebs- und Heizkosten laufen separat.
12-Monats-Sperre
Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens zwölf Monate liegen. Der Rechner weist darauf hin, wenn die Sperre greift.
Wirksamkeit ab übernächstem Monat
Die neue Miete gilt mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erhöhungs­erklärung beim Mieter.
VPI als Eingabe
Der Rechner setzt die VPI-Werte als Eingabe voraus, kein Live-Datenfeed von Destatis. Aktuelle Basis: 2020 = 100.
Keine Kappungsgrenze
Anders als bei Vergleichsmiete gilt keine 20-Prozent-Kappung. Die Erhöhung richtet sich allein nach der Indexentwicklung.
Häufige Fragen

Fragen zur Indexmiete

  • Bei einer Indexmiete wird die Nettokaltmiete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Steigt der Index, darf der Vermieter die Miete im selben Verhältnis anheben. Die Berechnung erfolgt linear: Neue Miete gleich alte Miete multipliziert mit dem Quotienten aus neuem und altem Indexwert. Geregelt ist das Ganze in § 557b BGB.
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